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Kleinkinder

Wie in der Zahnmedizin, gilt auch in der Kieferorthopädie: besser zu früh als zu spät. Je früher eine Fehlstellung oder Fehlentwicklung erkannt wird, desto besser kann man sie behandeln.
Zeit- und kostenintensive Therapien können somit häufig vermieden werden.

Sollte eine Frühbehandlung von Nöten sein, erfolgt diese meist zwischen dem 6. und 9. Lebensjahr, in manchen Fällen aber auch schon früher.

Gründe für eine kieferorthopädische Frühbehandlung:

  • Dauerhaft “schlechte Angewohnheiten“, sogenannte Habits, wie zum Beispiel Daumenlutschen, Mundatmung, zu langer Schnullergebrauch oder ein falsches Schluckmuster können zu Kieferfehlentwicklungen führen
  • Ein ausgeprägter Überbiss kann das Risiko für Frontzahntraumata erhöhen, oder sogar zum frühzeitigem Frontzahnverlust führen.
  • Bei einem Unterbiss (Progenie) muss häufig schon frühzeitig eingegriffen werden, um das Wachstum am effektivsten zu nutzen
  • Ein ein- oder auch beidseitiger Kreuzbiss kann zur mangelhaften Nahrungsaufnahme führen und somit die Lebensqualität des Kindes stark einschränken.

Häufig kommen in der Frühbehandlung sogenannte Prophylaxegeräte zum Einsatz, deren Ziel es ist, Fehlstellungen erst gar nicht entstehen zu lassen.